Honorare - Zuschüsse
Honorare
Vorgespräch
Im Vorfeld einer Beratung biete ich Ihnen ein Informationsgespräch zur Erörterung der individuellen Beratungsinhalte, der Vorgehensweise sowie der Honorarhöhe und der für Sie optimalen Fördermöglichkeiten zur Bezuschussung der Beratung an.

Anschließend erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes schriftliches Beratungsangebot.

Es entstehen Ihnen bis hierhin keine Kosten oder Verpflichtungen.

Beratungshonorare
Das Honorar wird für Beratungsleistungen nach Tagewerken und für Gutachten als Pauschalhonorar errechnet.

Beratertagewerk ab 800,00 €
Stundensatz ab 80,00 €
Kurzberatung ab 250,00 €

Sämtliche Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Beratungszuschüsse

Gründungsberatungen
50% der Beratungskosten / maximal 400 € je Tagewerk
Neugründungen maximal 4 Tagewerke / bis zu 1.600 € Zuschuss
Übernahmen maximal 6 Tagewerke / bis zu 2.400 € Zuschuss
(vor der Gründung) aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW

Coaching für junge Unternehmen
(bis zum 5. Jahr nach Gründung)
50% der Beratungskosten / maximal 400 € je Tagewerk bei einer Zuschusshöhe von bis zu 3.000 € über das Gründercoaching Deutschland der KfW-Unternehmeragentur

Allgemeine Beratungen
(ab einem Jahr nach Gründung)
50% der Beratungskosten
bei einer max. Zuschüsshöhe von 1.500 €
über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Potenzialberatungen
(ab dem 5. Jahr nach Gründung)
50% der Beratungskosten /
maximal 500 € je Tagewerk bei max. 15 Tagewerke.
Arbeitsmarktpolitisches Förderprogramm
(ESF)

 

Sonstige Beratungen
(Machbarkeitsstudie)
50% der Beratungskosten /
maximal 2.500 € aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
des Landes NRW
 
Honrar